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  • Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr - Sa. 9:00-13:00 Uhr
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Hinweis nach dem Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

Batterierückname - Batteriepfand

Nach §10 BattG. ist jeder Verkäufer verpflichtet für Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50€ inkl. Mwst. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Batterie keine Altbatterie abgegeben wird. Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.

Wir bieten 2 Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:

  • Bei Rückgabe Ihrer Altbatterie in unserer Verkaufsstelle
  • Sie schicken uns (Gefahrgutvorschriften beachten!) die Altbatterie inkl. einer Kopie unserer Verkaufsrechnung ausreichend frankiert zu

Eine Rückzahlung des Pfandbetrags aufgrund von Entsorgungsnachweisen ist nicht möglich.